







FR10 Kollaborative Robotiklösung
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Der FAIRINO FR10 ist ein kollaborativer Roboterarm, der speziell für mittelschwere Automatisierungsaufgaben entwickelt wurde. Mit seiner beeindruckenden Reichweite und Tragfähigkeit bietet er die perfekte Lösung für komplexe Arbeitsprozesse in der modernen Fertigung und Logistik.
Technische Details:
- Traglast: Bis zu 10 kg
- Reichweite: 1400 mm
- Wiederholgenauigkeit: ±0,05 mm (nach ISO 9283)
- Achsen: 6 rotierende Gelenke
-
Bewegungsbereich:
- Schulter: ±175°
- Ellbogen: ±175°
- Handgelenke: ±175°
- Maximale Geschwindigkeit: Bis zu 1,5 m/s
- Schutzklasse: IP54 (optional IP65)
- Gewicht: Ca. 40 kg
- Montage: Beliebige Orientierung
Besonderheiten:
- Benutzerfreundliche Steuerung: Einfache Bedienung über ein 10,1-Zoll-Bedienpanel, mobile Geräte oder eine Web-App.
- Hohe Präzision: Mit einer Wiederholgenauigkeit von ±0,05 mm eignet sich der FR10 ideal für präzise und wiederholbare Anwendungen.
- Erweiterte Reichweite: Die große Reichweite ermöglicht vielseitige Einsatzmöglichkeiten in verschiedensten Arbeitsbereichen.
- Energieversorgung: Werkzeuganschluss mit 24 V/1,5 A zur Unterstützung von zusätzlichen Endeffektoren.
Einsatzmöglichkeiten:
Der FAIRINO FR10 ist ideal für Aufgaben wie Materialhandhabung, Maschinenbeschickung, Verpackung, Schweißen oder Palettierung. Dank seiner hohen Tragfähigkeit und Reichweite ist er eine leistungsstarke Lösung für anspruchsvolle Automatisierungsprozesse.
FAIRINO FR10 – Leistungsstärke und Vielseitigkeit für Ihre Automatisierung.
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Warnhinweis für Laser der Klasse 4
Achtung: Laserklasse 4
Nur für Gewerbetreibende:
Produkte und Bauteile dieser Laserklasse sind ausschließlich für den gewerblichen Einsatz vorgesehen.
Einsatz nur durch unterwiesene Personen:
Der Betrieb und die Nutzung sind ausschließlich Personen gestattet, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften speziell unterwiesen wurden.
Strikte Einhaltung von Schutzmaßnahmen:
Der Umgang mit Lasergeräten der Klasse 4 erfordert die Umsetzung aller vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen. Dazu zählen insbesondere geeignete persönliche Schutzausrüstung (z. B. Laserschutzbrillen), technische Sicherheitsvorkehrungen sowie organisatorische Maßnahmen.
Arbeitsschutz beachten:
Es gelten die Bestimmungen des Arbeitsschutzes gemäß den geltenden Vorschriften (z. B. der DGUV Vorschrift 11 oder EN 60825-1).
Gefahr bei unsachgemäßer Nutzung:
Laser der Klasse 4 stellen ein erhebliches Risiko für Augen und Haut dar und können Brände verursachen. Unsachgemäßer Umgang kann zu schweren Verletzungen oder Sachschäden führen.
Hinweis: Vor der Inbetriebnahme ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und es sind alle Sicherheitsanforderungen einzuhalten.