Materialfreigabe

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11 Materialfreigabe

Firma
Standort
Anlage / Typ
Serien-Nr.
Laserklasse
Laserschutzbeauftragter
Datum
Version

Materialfreigabe

  • Sicherheitsdatenblatt (SDS) geprüft
  • Gefahrstoffeinstufung bewertet
  • Absaugung/Filter ausreichend
  • Freigabe durch HSE/LSB

Spezifische Rechtsgrundlagen

  • GefStoffV §6: Erstellung/Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS) prüfen.
  • TRGS 402: Ermittlung/Beurteilung der inhalativen Exposition.
  • OStrV §3: Einbezug der Stoffeigenschaften in die Gefährdungsbeurteilung.

Hinweis: Diese Zusammenstellung ist ein Muster. Verbindlich sind die Originaltexte und der betriebliche Kontext.

Spezifische Rechtsgrundlagen

  • GefStoffV §6: Sicherheitsdatenblätter (SDS) bereitstellen/prüfen; Kennzeichnung beachten.
  • TRGS 402: Ermittlung/Beurteilung der inhalativen Exposition bei Prozessen mit Rauch/Partikeln.
  • OStrV §3: Materialeigenschaften (Reflexion, Beschichtungen) in der GFB berücksichtigen.

Hinweis: Musterzusammenstellung – betriebliche Anforderungen prüfen.

Rechtlicher Hinweis (OStrV / TROS / DGUV)

  • Originalzitat – OStrV §3 (Gefährdungsbeurteilung): Der Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit ... geeignet zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu treffen.
  • Praxis-Hinweis: Für jede Laseranlage Gefährdungen erfassen, dokumentieren, jährlich/bei Änderungen aktualisieren.
  • Originalzitat – OStrV §5 (Laserschutzbeauftragter): Für Laser der Klassen 3R, 3B und 4 ist ein LSB schriftlich zu bestellen.
  • Praxis-Hinweis: LSB benennen, Qualifikation nach DGUV Grundsatz 303-005, Fortbildung i. d. R. alle 5 Jahre.
  • Originalzitat – OStrV §8 (Unterweisung): Beschäftigte sind vor Aufnahme und mindestens jährlich zu unterweisen.
  • Praxis-Hinweis: Inhalte an Gefährdungsbeurteilung ausrichten, Teilnahme dokumentieren.
⚠️ Muster-Dokument – bitte für den Betrieb anpassen. Stand: 26.08.2025