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11 Materialfreigabe
Materialfreigabe
- Sicherheitsdatenblatt (SDS) geprüft
- Gefahrstoffeinstufung bewertet
- Absaugung/Filter ausreichend
- Freigabe durch HSE/LSB
Spezifische Rechtsgrundlagen
- GefStoffV §6: Sicherheitsdatenblätter (SDS) bereitstellen/prüfen; Kennzeichnung beachten.
- TRGS 402: Ermittlung/Beurteilung der inhalativen Exposition bei Prozessen mit Rauch/Partikeln.
- OStrV §3: Materialeigenschaften (Reflexion, Beschichtungen) in der GFB berücksichtigen.
Hinweis: Diese Zusammenstellung ist ein Muster. Verbindlich sind die Originaltexte und der betriebliche Kontext.
Rechtlicher Hinweis (OStrV / TROS / DGUV)
- Sinngemäß – OStrV §3 (Gefährdungsbeurteilung): Der Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit ... geeignet zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu treffen.
- Praxis-Hinweis: Für jede Laseranlage Gefährdungen erfassen, dokumentieren, jährlich/bei Änderungen aktualisieren.
- Sinngemäß – OStrV §5 (Laserschutzbeauftragter): Beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 ist vor Aufnahme des Betriebs ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen, sofern der Arbeitgeber nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Maßgeblich sind die konkrete Anlage, die zugänglichen Betriebszustände und die Gefährdungsbeurteilung.
- Praxis-Hinweis: LSB benennen, Qualifikation nach DGUV Grundsatz 303-005, Fortbildung i. d. R. alle 5 Jahre.
- Sinngemäß – OStrV §8 (Unterweisung): Beschäftigte sind vor Aufnahme und mindestens jährlich zu unterweisen.
- Praxis-Hinweis: Inhalte an Gefährdungsbeurteilung ausrichten, Teilnahme dokumentieren.
⚠️ Muster-Dokument – bitte für den Betrieb anpassen.
Stand: 21.08.2026
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