Materialfreigabe
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11 Materialfreigabe
Materialfreigabe
- Sicherheitsdatenblatt (SDS) geprüft
- Gefahrstoffeinstufung bewertet
- Absaugung/Filter ausreichend
- Freigabe durch HSE/LSB
Spezifische Rechtsgrundlagen
- GefStoffV §6: Erstellung/Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS) prüfen.
- TRGS 402: Ermittlung/Beurteilung der inhalativen Exposition.
- OStrV §3: Einbezug der Stoffeigenschaften in die Gefährdungsbeurteilung.
Hinweis: Diese Zusammenstellung ist ein Muster. Verbindlich sind die Originaltexte und der betriebliche Kontext.
Spezifische Rechtsgrundlagen
- GefStoffV §6: Sicherheitsdatenblätter (SDS) bereitstellen/prüfen; Kennzeichnung beachten.
- TRGS 402: Ermittlung/Beurteilung der inhalativen Exposition bei Prozessen mit Rauch/Partikeln.
- OStrV §3: Materialeigenschaften (Reflexion, Beschichtungen) in der GFB berücksichtigen.
Hinweis: Musterzusammenstellung – betriebliche Anforderungen prüfen.
Rechtlicher Hinweis (OStrV / TROS / DGUV)
- Originalzitat – OStrV §3 (Gefährdungsbeurteilung): Der Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit ... geeignet zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu treffen.
- Praxis-Hinweis: Für jede Laseranlage Gefährdungen erfassen, dokumentieren, jährlich/bei Änderungen aktualisieren.
- Originalzitat – OStrV §5 (Laserschutzbeauftragter): Für Laser der Klassen 3R, 3B und 4 ist ein LSB schriftlich zu bestellen.
- Praxis-Hinweis: LSB benennen, Qualifikation nach DGUV Grundsatz 303-005, Fortbildung i. d. R. alle 5 Jahre.
- Originalzitat – OStrV §8 (Unterweisung): Beschäftigte sind vor Aufnahme und mindestens jährlich zu unterweisen.
- Praxis-Hinweis: Inhalte an Gefährdungsbeurteilung ausrichten, Teilnahme dokumentieren.
⚠️ Muster-Dokument – bitte für den Betrieb anpassen.
Stand: 26.08.2025