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Dokument

02 Betriebsanweisung Laser

Firma
Standort
Anlage / Typ
Serien-Nr.
Laserklasse
Laserschutzbeauftragter
Datum
Version

Gefahren

Laserstrahlung, heiße Oberflächen, Rauch/Partikel, mechanische Bewegungen, elektrische Energie.

Schutzmaßnahmen

  • Nur autorisierte Personen
  • Einhausung geschlossen halten – Türkontakte prüfen
  • Laserschutzbrille passend (OD/λ) tragen
  • Absaugung aktivieren – Filterstatus beachten
  • Not-Aus kennen & frei zugänglich halten

Verhalten im Gefahrenfall

  • Not-Aus betätigen
  • Bereich sichern
  • Erste Hilfe/Notruf
  • Vorgesetzte/LSB informieren

Spezifische Rechtsgrundlagen

  • OStrV §6 Abs.1–2: Expositionen ermitteln und begrenzen; technische/organisatorische Maßnahmen festlegen.
  • TROS Laserstrahlung Teil 3, Kap. 3.2–3.5: Schutzeinhausungen, Zugangsbeschränkung, Warnsysteme, PSA und Betriebsarten definieren.
  • DGUV Information 203-036, Kap. 4: Betriebsanweisungen arbeitsplatzbezogen, verständlich, an exponierten Stellen aushängen.

Hinweis: Diese Zusammenstellung ist ein Muster. Verbindlich sind die Originaltexte und der betriebliche Kontext.

Rechtlicher Hinweis (OStrV / TROS / DGUV)

  • Sinngemäß – OStrV §3 (Gefährdungsbeurteilung): Der Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit ... geeignet zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu treffen.
  • Praxis-Hinweis: Für jede Laseranlage Gefährdungen erfassen, dokumentieren, jährlich/bei Änderungen aktualisieren.
  • Sinngemäß – OStrV §5 (Laserschutzbeauftragter): Beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 ist vor Aufnahme des Betriebs ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen, sofern der Arbeitgeber nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Maßgeblich sind die konkrete Anlage, die zugänglichen Betriebszustände und die Gefährdungsbeurteilung.
  • Praxis-Hinweis: LSB benennen, Qualifikation nach DGUV Grundsatz 303-005, Fortbildung i. d. R. alle 5 Jahre.
  • Sinngemäß – OStrV §8 (Unterweisung): Beschäftigte sind vor Aufnahme und mindestens jährlich zu unterweisen.
  • Praxis-Hinweis: Inhalte an Gefährdungsbeurteilung ausrichten, Teilnahme dokumentieren.
⚠️ Muster-Dokument – bitte für den Betrieb anpassen. Stand: 21.08.2026
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