Betriebsanweisung Laser

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Dokument

02 Betriebsanweisung Laser

Firma
Standort
Anlage / Typ
Serien-Nr.
Laserklasse
Laserschutzbeauftragter
Datum
Version

Gefahren

Laserstrahlung, heiße Oberflächen, Rauch/Partikel, mechanische Bewegungen, elektrische Energie.

Schutzmaßnahmen

  • Nur autorisierte Personen
  • Einhausung geschlossen halten – Türkontakte prüfen
  • Laserschutzbrille passend (OD/λ) tragen
  • Absaugung aktivieren – Filterstatus beachten
  • Not-Aus kennen & frei zugänglich halten

Verhalten im Gefahrenfall

  • Not-Aus betätigen
  • Bereich sichern
  • Erste Hilfe/Notruf
  • Vorgesetzte/LSB informieren

Spezifische Rechtsgrundlagen

  • OStrV §6–§7: Expositionsgrenzwerte einhalten und Exposition minimieren.
  • TROS Laserstrahlung, Teil 3: Technische/organisatorische Schutzmaßnahmen und PSA festlegen.
  • DGUV Information 203-036: Betriebsanweisung aushängen, verständlich und arbeitsplatzbezogen.

Hinweis: Diese Zusammenstellung ist ein Muster. Verbindlich sind die Originaltexte und der betriebliche Kontext.

Spezifische Rechtsgrundlagen

  • OStrV §6 Abs.1–2: Expositionen ermitteln und begrenzen; technische/organisatorische Maßnahmen festlegen.
  • TROS Laserstrahlung Teil 3, Kap. 3.2–3.5: Schutzeinhausungen, Zugangsbeschränkung, Warnsysteme, PSA und Betriebsarten definieren.
  • DGUV Information 203-036, Kap. 4: Betriebsanweisungen arbeitsplatzbezogen, verständlich, an exponierten Stellen aushängen.

Hinweis: Musterzusammenstellung – betriebliche Anforderungen prüfen.

Rechtlicher Hinweis (OStrV / TROS / DGUV)

  • Originalzitat – OStrV §3 (Gefährdungsbeurteilung): Der Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit ... geeignet zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu treffen.
  • Praxis-Hinweis: Für jede Laseranlage Gefährdungen erfassen, dokumentieren, jährlich/bei Änderungen aktualisieren.
  • Originalzitat – OStrV §5 (Laserschutzbeauftragter): Für Laser der Klassen 3R, 3B und 4 ist ein LSB schriftlich zu bestellen.
  • Praxis-Hinweis: LSB benennen, Qualifikation nach DGUV Grundsatz 303-005, Fortbildung i. d. R. alle 5 Jahre.
  • Originalzitat – OStrV §8 (Unterweisung): Beschäftigte sind vor Aufnahme und mindestens jährlich zu unterweisen.
  • Praxis-Hinweis: Inhalte an Gefährdungsbeurteilung ausrichten, Teilnahme dokumentieren.
⚠️ Muster-Dokument – bitte für den Betrieb anpassen. Stand: 26.08.2025