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Dokument

06 Interlock / Not-Aus Prüfung

Firma
Standort
Anlage / Typ
Serien-Nr.
Laserklasse
Laserschutzbeauftragter
Datum
Version

Sicherheitsfunktionen – Prüfprotokoll

Datum Funktion Testbeschreibung Ergebnis Unterschrift

Spezifische Rechtsgrundlagen

  • TROS Laserstrahlung, Teil 3 (z. B. Kap. 3.7): Schutzeinhausungen & Überwachungseinrichtungen (Interlocks); Manipulationen sind unzulässig; regelmäßige Funktionsprüfung.
  • EN ISO 13849-1: Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen; geeigneter Performance Level für Not-Aus/Interlocks.
  • OStrV §7: Minimierungsgebot – technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang.

Muster – verbindlich sind Originaltexte und der betriebliche Kontext.

Rechtlicher Hinweis (OStrV / TROS / DGUV)

  • Sinngemäß – OStrV §3 (Gefährdungsbeurteilung): Arbeitgeber beurteilt Gefährdungen und trifft Maßnahmen.
  • Praxis-Hinweis: Für jede Laseranlage Gefährdungen dokumentieren; jährlich/bei Änderungen aktualisieren.
  • Sinngemäß – OStrV §5 (Laserschutzbeauftragter): Beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 ist vor Aufnahme des Betriebs ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen, sofern der Arbeitgeber nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Maßgeblich sind die konkrete Anlage, die zugänglichen Betriebszustände und die Gefährdungsbeurteilung.
  • Praxis-Hinweis: LSB benennen; Qualifikation nach DGUV Grundsatz 303-005; Fortbildung i. d. R. alle 5 Jahre.
  • Sinngemäß – OStrV §8 (Unterweisung): Beschäftigte vor Aufnahme und mind. jährlich unterweisen.
  • Praxis-Hinweis: Inhalte an Gefährdungsbeurteilung ausrichten; Teilnahme dokumentieren.
⚠️ Muster-Dokument – bitte für den Betrieb anpassen. Stand: 21.08.2026
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