Gefaehrdungsbeurteilung Laser
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Dokument
03 Gefährdungsbeurteilung Laser
Arbeitsbereich & Tätigkeit
Bereich
Tätigkeit
Anlagentyp/Leistung
Materialien
Risikobewertung
Gefährdung | Wahr. | Ausmaß | Risiko | Maßnahme |
---|---|---|---|---|
Spezifische Rechtsgrundlagen
- OStrV §3: Vor Aufnahme der Tätigkeit Gefährdungen ermitteln, Maßnahmen festlegen, Dokumentation führen.
- TROS Laserstrahlung, Teil 1: Bewertungsverfahren, Mess-/Abschätzungsmethoden, Reflexionsgefährdungen berücksichtigen.
- DGUV Vorschrift 1 §3: Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für Unterweisung und Schutzmaßnahmen.
Hinweis: Diese Zusammenstellung ist ein Muster. Verbindlich sind die Originaltexte und der betriebliche Kontext.
Spezifische Rechtsgrundlagen
- OStrV §3 Abs.1–3: Gefährdungen ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen; Wirksamkeit prüfen; Dokumentation.
- TROS Teil 1, Kap. 3.4/Anhang A: Methoden zur Bewertung, indirekte/sekundäre Gefährdungen (Reflexion, Rauch) berücksichtigen.
- DGUV Vorschrift 1 §3: GFB als Basis für Unterweisung, Arbeitsmittel und PSA.
Hinweis: Musterzusammenstellung – betriebliche Anforderungen prüfen.
Rechtlicher Hinweis (OStrV / TROS / DGUV)
- Originalzitat – OStrV §3 (Gefährdungsbeurteilung): Der Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit ... geeignet zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu treffen.
- Praxis-Hinweis: Für jede Laseranlage Gefährdungen erfassen, dokumentieren, jährlich/bei Änderungen aktualisieren.
- Originalzitat – OStrV §5 (Laserschutzbeauftragter): Für Laser der Klassen 3R, 3B und 4 ist ein LSB schriftlich zu bestellen.
- Praxis-Hinweis: LSB benennen, Qualifikation nach DGUV Grundsatz 303-005, Fortbildung i. d. R. alle 5 Jahre.
- Originalzitat – OStrV §8 (Unterweisung): Beschäftigte sind vor Aufnahme und mindestens jährlich zu unterweisen.
- Praxis-Hinweis: Inhalte an Gefährdungsbeurteilung ausrichten, Teilnahme dokumentieren.
⚠️ Muster-Dokument – bitte für den Betrieb anpassen.
Stand: 26.08.2025