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Dokument
07 Notfallplan Laser
Erste Schritte
- Not-Aus betätigen
- Erste Hilfe / Rettung rufen
- Augenexposition: sofort Augenklinik
- Vorgesetzte / LSB informieren
Wichtige Kontakte
Erste Hilfe / Sanitäter
Augenklinik
Betriebsarzt
Laserschutzbeauftragter
Dokumentation
| Datum/Uhrzeit | Ort | Beschreibung | Maßnahmen | Unterschrift |
|---|---|---|---|---|
Spezifische Rechtsgrundlagen
- OStrV §9: Maßnahmen bei Überschreitungen/Unfällen festlegen; Ursachen ermitteln; Wiederanlauf erst nach Freigabe.
- DGUV Vorschrift 1 §24: Organisation Erste Hilfe, Meldewege; betriebsspezifische Notfallnummern aushängen.
- TROS Laserstrahlung (z. B. Anhang B): Vorgehen bei Augenexposition (umgehend Augenklinik), Dokumentation.
Muster – verbindlich sind Originaltexte und der betriebliche Kontext.
Rechtlicher Hinweis (OStrV / TROS / DGUV)
- Sinngemäß – OStrV §3 (Gefährdungsbeurteilung): Arbeitgeber beurteilt Gefährdungen und trifft Maßnahmen.
- Praxis-Hinweis: Für jede Laseranlage Gefährdungen dokumentieren; jährlich/bei Änderungen aktualisieren.
- Sinngemäß – OStrV §5 (Laserschutzbeauftragter): Beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 ist vor Aufnahme des Betriebs ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen, sofern der Arbeitgeber nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Maßgeblich sind die konkrete Anlage, die zugänglichen Betriebszustände und die Gefährdungsbeurteilung.
- Praxis-Hinweis: LSB benennen; Qualifikation nach DGUV Grundsatz 303-005; Fortbildung i. d. R. alle 5 Jahre.
- Sinngemäß – OStrV §8 (Unterweisung): Beschäftigte vor Aufnahme und mind. jährlich unterweisen.
- Praxis-Hinweis: Inhalte an Gefährdungsbeurteilung ausrichten; Teilnahme dokumentieren.
⚠️ Muster-Dokument – bitte für den Betrieb anpassen.
Stand: 21.08.2026
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