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Dokument

04 Besuchereinweisung – Protokoll

Firma
Standort
Anlage / Typ
Serien-Nr.
Laserklasse
Laserschutzbeauftragter
Datum
Version

Besucherangaben

Name des Besuchers
Firma / Organisation
Begleitperson vor Ort
Zeitfenster des Besuchs
Freigegebene Bereiche
Persönliche Schutzausrüstung

Besucherunterweisung – Inhalte (abhaken)

  • Zutritt ausschließlich in Begleitung der benannten Person(en).
  • Erforderliche Schutzbrille tragen; Kennzeichnung/Filterstufe erläutert.
  • Niemals in Laserstrahl oder Reflexionen blicken; Absperrungen beachten.
  • Nur markierte Wege benutzen; Notausgänge/Fluchtwege bekannt.
  • Verhalten im Notfall (Alarmierung, Sammelplatz, Erste Hilfe) erklärt.
  • Anweisungen des Personals jederzeit befolgen.

Bestätigung

Mit Unterschrift bestätige ich, die obigen Hinweise erhalten und verstanden zu haben.

Besucher
Ort, Datum / Unterschrift
Einweisende Person
Name in Druckschrift / Unterschrift

Rechtlicher Hinweis (OStrV / TROS / DGUV)

  • Sinngemäß – OStrV §3 (Gefährdungsbeurteilung): Der Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit … geeignet zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu treffen.
  • Praxis-Hinweis: Für jede Laseranlage Gefährdungen erfassen, dokumentieren, jährlich/bei Änderungen aktualisieren.
  • Sinngemäß – OStrV §5 (Laserschutzbeauftragter): Beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 ist vor Aufnahme des Betriebs ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen, sofern der Arbeitgeber nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Maßgeblich sind die konkrete Anlage, die zugänglichen Betriebszustände und die Gefährdungsbeurteilung.
  • Praxis-Hinweis: LSB benennen, Qualifikation nach DGUV Grundsatz 303-005, Fortbildung i. d. R. alle 5 Jahre.
  • Sinngemäß – OStrV §8 (Unterweisung): Beschäftigte sind vor Aufnahme und mindestens jährlich zu unterweisen.
  • Praxis-Hinweis: Inhalte an Gefährdungsbeurteilung ausrichten, Teilnahme dokumentieren.
⚠️ Muster-Dokument – bitte für den Betrieb anpassen. Stand: 21.08.2026
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