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Dokument
06 Audit-Checkliste Laserarbeitsplatz
Audit-Details
Audit-Checkliste
- Kennzeichnung Laserbereich vorhanden
- Betriebsanweisung ausgehängt (aktuelle Version)
- Unterweisungen aktuell (jährlich / anlassbezogen)
- PSA verfügbar & passend (z. B. Laserschutzbrille)
- Absaugung / Filter dokumentiert & funktionsfähig
- Interlocks / Not-Aus geprüft (Wirksamkeit nachgewiesen)
- Zugangsregelung / Warnleuchte aktiv
- Abschirmung / Strahlführung geschlossen, keine Leckagen
- Gefährdungsbeurteilung vorhanden & aktuell
- Wartungen / Prüfungen fristgerecht dokumentiert
Feststellungen & Maßnahmen
| Feststellung / Abweichung | Kategorie | Maßnahme | Verantwortlich | Termin | Status |
|---|---|---|---|---|---|
Anmerkungen
Auditor
Betrieb / Verantwortlicher
Rechtlicher Hinweis (OStrV / TROS / DGUV)
- Sinngemäß – OStrV §3 (Gefährdungsbeurteilung): Der Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit … geeignet zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu treffen.
- Praxis-Hinweis: Für jede Laseranlage Gefährdungen erfassen, dokumentieren, jährlich/bei Änderungen aktualisieren.
- Sinngemäß – OStrV §5 (Laserschutzbeauftragter): Beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 ist vor Aufnahme des Betriebs ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen, sofern der Arbeitgeber nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Maßgeblich sind die konkrete Anlage, die zugänglichen Betriebszustände und die Gefährdungsbeurteilung.
- Praxis-Hinweis: LSB benennen, Qualifikation nach DGUV Grundsatz 303-005, Fortbildung i. d. R. alle 5 Jahre.
- Sinngemäß – OStrV §8 (Unterweisung): Beschäftigte sind vor Aufnahme und mindestens jährlich zu unterweisen.
- Praxis-Hinweis: Inhalte an Gefährdungsbeurteilung ausrichten, Teilnahme dokumentieren.
⚠️ Muster-Dokument – bitte für den Betrieb anpassen.
Stand: 21.08.2026
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