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01 Poster – 10 Regeln
Die 10 goldenen Sicherheitsregeln
- Zutritt nur für unterwiesene Personen.
- Laserschutzbrille tragen, wenn gefordert.
- Niemals in Strahl oder Reflexion blicken.
- Einhausung geschlossen halten.
- Absaugung/Filter einschalten und prüfen.
- Arbeitsplatz sauber und frei halten.
- Not-Aus kennen und zugänglich halten.
- Störungen sofort melden – keine Eigenexperimente.
- Jährliche Unterweisung sicherstellen.
- Notfall- und Evakuierungsplan kennen.
Tipp: In A3 ausdrucken und gut sichtbar aushängen.
Rechtlicher Hinweis (OStrV / TROS / DGUV)
- Sinngemäß – OStrV §3 (Gefährdungsbeurteilung): Der Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit … geeignet zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu treffen.
- Praxis-Hinweis: Für jede Laseranlage Gefährdungen erfassen, dokumentieren, jährlich/bei Änderungen aktualisieren.
- Sinngemäß – OStrV §5 (Laserschutzbeauftragter): Beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 ist vor Aufnahme des Betriebs ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen, sofern der Arbeitgeber nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Maßgeblich sind die konkrete Anlage, die zugänglichen Betriebszustände und die Gefährdungsbeurteilung.
- Praxis-Hinweis: LSB benennen, Qualifikation nach DGUV Grundsatz 303-005, Fortbildung i. d. R. alle 5 Jahre.
- Sinngemäß – OStrV §8 (Unterweisung): Beschäftigte sind vor Aufnahme und mindestens jährlich zu unterweisen.
- Praxis-Hinweis: Inhalte an Gefährdungsbeurteilung ausrichten, Teilnahme dokumentieren.
⚠️ Muster-Dokument – bitte für den Betrieb anpassen.
Stand: 21.08.2026
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