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Dokument
05 Filter Absaug Nachweis
Absaugung – Filterwechsel & Differenzdruck
| Datum | Anlage | Filterstufe | Differenzdruck (Pa) | i.O. | Unterschrift |
|---|---|---|---|---|---|
Hinweis: Differenzdruck-Grenzwerte und Wechselkriterien gemäß Herstellerangaben/GEFBU festlegen.
Spezifische Rechtsgrundlagen
- GefStoffV §7–8: Substitution/technische Maßnahmen vor PSA; Gefahrstoffe minimieren, Absaugung/Abscheidung sicherstellen.
- TRGS 560 & TRGS 900: Bewertung der Gefahrstoffe im Schweiß-/Laserdampf; Arbeitsplatzgrenzwerte beachten.
- DGUV Information 209-002: Wirksamkeit und Instandhaltung von Absaug-/Filteranlagen dokumentieren.
Muster – verbindlich sind Originaltexte und der betriebliche Kontext.
Rechtlicher Hinweis (OStrV / TROS / DGUV)
- Sinngemäß – OStrV §3 (Gefährdungsbeurteilung): Arbeitgeber beurteilt Gefährdungen und trifft Maßnahmen.
- Praxis-Hinweis: Für jede Laseranlage Gefährdungen dokumentieren; jährlich/bei Änderungen aktualisieren.
- Sinngemäß – OStrV §5 (Laserschutzbeauftragter): Beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 ist vor Aufnahme des Betriebs ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen, sofern der Arbeitgeber nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Maßgeblich sind die konkrete Anlage, die zugänglichen Betriebszustände und die Gefährdungsbeurteilung.
- Praxis-Hinweis: LSB benennen; Qualifikation nach DGUV Grundsatz 303-005; Fortbildung i. d. R. alle 5 Jahre.
- Sinngemäß – OStrV §8 (Unterweisung): Beschäftigte vor Aufnahme und mind. jährlich unterweisen.
- Praxis-Hinweis: Inhalte an Gefährdungsbeurteilung ausrichten; Teilnahme dokumentieren.
⚠️ Muster-Dokument – bitte für den Betrieb anpassen.
Stand: 21.08.2026
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