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Dokument

09 Türschalter Prüfung

Firma
Standort
Anlage / Typ
Serien-Nr.
Laserklasse
Laserschutzbeauftragter
Datum
Version

Türschalter

Tür Typ Funktion Ergebnis Unterschrift

Spezifische Rechtsgrundlagen

  • TROS Laserstrahlung, Teil 3.7: Schutzeinhausungen und Überwachungseinrichtungen (Interlocks) – Manipulationen unzulässig.
  • EN ISO 13849-1: Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen – Performance Level für Not-Halt/Interlocks.
  • OStrV §7: Minimierungsgebot – technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang.

Hinweis: Diese Zusammenstellung ist ein Muster. Verbindlich sind die Originaltexte und der betriebliche Kontext.

Rechtlicher Hinweis (OStrV / TROS / DGUV)

  • Sinngemäß – OStrV §3 (Gefährdungsbeurteilung): Der Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit ... geeignet zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu treffen.
  • Praxis-Hinweis: Für jede Laseranlage Gefährdungen erfassen, dokumentieren, jährlich/bei Änderungen aktualisieren.
  • Sinngemäß – OStrV §5 (Laserschutzbeauftragter): Beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 ist vor Aufnahme des Betriebs ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen, sofern der Arbeitgeber nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Maßgeblich sind die konkrete Anlage, die zugänglichen Betriebszustände und die Gefährdungsbeurteilung.
  • Praxis-Hinweis: LSB benennen, Qualifikation nach DGUV Grundsatz 303-005, Fortbildung i. d. R. alle 5 Jahre.
  • Sinngemäß – OStrV §8 (Unterweisung): Beschäftigte sind vor Aufnahme und mindestens jährlich zu unterweisen.
  • Praxis-Hinweis: Inhalte an Gefährdungsbeurteilung ausrichten, Teilnahme dokumentieren.
⚠️ Muster-Dokument – bitte für den Betrieb anpassen. Stand: 21.08.2026
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