Poster PSA Not-Aus
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Dokument
02 Poster – PSA & Not-Aus
PSA & Not-Aus – Merkhilfe
- Brille: passende OD/Wellenlänge wählen
- Weitere PSA nutzen (Hände, ggf. Atemschutz)
- Not-Aus/Not-Halt Position und Funktion kennen
- Tür-/Hauben-Interlocks niemals überbrücken
- Zutritt nur für autorisierte, unterwiesene Personen
Spezifische Rechtsgrundlagen – Interlocks & Not-Halt
- TROS Laserstrahlung, Teil 3.7: Schutzeinhausungen/Überwachungseinrichtungen (Interlocks) – Manipulationen unzulässig.
- EN ISO 13849-1: Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen – Performance Level für Not-Halt/Interlocks.
- OStrV §7: Minimierungsgebot – technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang.
Hinweis: Diese Zusammenstellung ist ein Muster. Verbindlich sind die Originaltexte und der betriebliche Kontext.
Spezifische Rechtsgrundlagen – PSA
- OStrV §7 Abs. 2 i. V. m. TROS Teil 3, Kap. 4.2: Laserschutzbrillen passend zu Wellenlänge und erforderlicher OD bereitstellen.
- DGUV Regel 112-192, Kap. 2.3: Benutzung von Augen-/Gesichtsschutz festlegen und unterweisen.
- DGUV Vorschrift 1 §30: Unternehmer stellt geeignete PSA bereit und überwacht deren Benutzung.
Hinweis: Musterzusammenstellung – betriebliche Anforderungen prüfen.
Rechtlicher Hinweis (OStrV / TROS / DGUV)
- Originalzitat – OStrV §3 (Gefährdungsbeurteilung): Der Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit … geeignet zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu treffen.
- Praxis-Hinweis: Für jede Laseranlage Gefährdungen erfassen, dokumentieren, jährlich/bei Änderungen aktualisieren.
- Originalzitat – OStrV §5 (Laserschutzbeauftragter): Für Laser der Klassen 3R, 3B und 4 ist ein LSB schriftlich zu bestellen.
- Praxis-Hinweis: LSB benennen, Qualifikation nach DGUV Grundsatz 303-005, Fortbildung i. d. R. alle 5 Jahre.
- Originalzitat – OStrV §8 (Unterweisung): Beschäftigte sind vor Aufnahme und mindestens jährlich zu unterweisen.
- Praxis-Hinweis: Inhalte an Gefährdungsbeurteilung ausrichten, Teilnahme dokumentieren.
⚠️ Muster-Dokument – bitte für den Betrieb anpassen.
Stand: 26.08.2025