Warnhinweis für Laser der Klasse 4
Achtung: Laserklasse 4
Nur für Gewerbetreibende: Produkte und Bauteile dieser Laserklasse sind ausschließlich für den gewerblichen Einsatz vorgesehen.
Einsatz nur durch unterwiesene Personen: Der Betrieb und die Nutzung sind ausschließlich Personen gestattet, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften speziell unterwiesen wurden.
Strikte Einhaltung von Schutzmaßnahmen: Der Umgang mit Lasergeräten der Klasse 4 erfordert die Umsetzung aller vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen. Dazu zählen insbesondere geeignete persönliche Schutzausrüstung (z. B. Laserschutzbrillen), technische Sicherheitsvorkehrungen sowie organisatorische Maßnahmen.
Arbeitsschutz beachten: Es gelten die Bestimmungen des Arbeitsschutzes gemäß den geltenden Vorschriften (z. B. der DGUV Vorschrift 11 oder EN 60825-1).
Gefahr bei unsachgemäßer Nutzung: Laser der Klasse 4 stellen ein erhebliches Risiko für Augen und Haut dar und können Brände verursachen. Unsachgemäßer Umgang kann zu schweren Verletzungen oder Sachschäden führen.
Hinweis: Vor der Inbetriebnahme ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und es sind alle Sicherheitsanforderungen einzuhalten.