Kurz gesagt: Ja – sobald du einen Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 betreibst, musst du als Arbeitgeber vor der Inbetriebnahme einen Laserschutzbeauftragten (LSB) schriftlich bestellen (§ 5 OStrV). Da handgeführte Laser zum Schweißen und Reinigen praktisch immer Klasse 4 sind, ist ein LSB dort die Regel. Die Gesamtverantwortung – inklusive Gefährdungsbeurteilung – bleibt jedoch beim Betreiber.
Brauche ich einen Laserschutzbeauftragten?
Diese Frage erreicht uns immer wieder – und die Antwort hängt allein von der Laserklasse deines Geräts ab, nicht von der Wattzahl oder der Anwendung. Grundlage ist die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV). Nach § 5 OStrV muss der Arbeitgeber schriftlich einen Laserschutzbeauftragten bestellen, wenn Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 betrieben werden – es sei denn, der Arbeitgeber verfügt selbst über die erforderliche Fachkunde und nimmt diese Rolle selbst wahr.
Fast alle Geräte aus dem professionellen Metallbereich fallen in Klasse 4, die höchste Laserklasse. Dazu gehören typischerweise handgeführte Laserschweißgeräte und mobile Laserreinigungsgeräte. Für solche Geräte ist ein LSB damit praktisch immer erforderlich.
Ab welcher Laserklasse ist ein Laserschutzbeauftragter Pflicht?
Die folgende Tabelle gibt eine Orientierung, ab wann ein LSB gefordert ist. Wichtig: Eine Gefährdungsbeurteilung ist in jedem Fall vorgeschrieben – unabhängig von der Klasse.
| Laserklasse | Laserschutzbeauftragter? | Typische Geräte |
|---|---|---|
| Klasse 1 / 1M / 1C / 2 / 2M | Nicht gefordert* | Vollgekapselte Anlagen, Geräte mit Vollschutz |
| Klasse 3R | Erforderlich | Bestimmte Justier- und Messlaser |
| Klasse 3B | Erforderlich | Stärkere offene Laserquellen |
| Klasse 4 | Erforderlich | Handgeführte Schweiß- und Reinigungslaser, offene Schneidköpfe |
*Auch ohne LSB-Pflicht sind Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung der Beschäftigten vorgeschrieben.
Eine ausführliche Erklärung der Klassen findest du in unserem Beitrag Laserschutzklassen 1 und 4 bei Faserlasern.
Betreiberpflichten beim Laserbetrieb: der Überblick
Ein Laserschutzbeauftragter ist nur ein Baustein. Als Betreiber (Arbeitgeber) trägst du eine Reihe von Pflichten, die dir kein LSB abnimmt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Die Gefährdungsbeurteilung steht ganz am Anfang: Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit erstellt und dokumentiert werden. Darauf aufbauend legst du technische und organisatorische Schutzmaßnahmen fest, kennzeichnest den Laserbereich, stellst geeignete persönliche Schutzausrüstung bereit und unterweist deine Beschäftigten regelmäßig. Welche Laserschutzbrille passt, richtet sich nach Wellenlänge und Schutzstufe.
Was macht ein Laserschutzbeauftragter – und was bleibt beim Betreiber?
Der LSB ist der Fachexperte vor Ort, der den Arbeitgeber unterstützt. Nach TROS Laserstrahlung gehört dazu: Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung, Festlegung und Überwachung der Schutzmaßnahmen durch regelmäßige Kontrollen sowie Unterstützung bei der Unterweisung. Bei unmittelbarer Gefahr darf der LSB die Anlage abschalten.
Wichtig zur Abgrenzung: Der LSB ersetzt nicht die Verantwortung des Arbeitgebers. Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Schutzmaßnahmen verbleibt laut TROS beim Arbeitgeber. Der LSB berät und überwacht – haften und entscheiden muss der Betreiber.
Welche Fachkunde braucht ein Laserschutzbeauftragter?
Die Fachkunde wird über einen anerkannten Lehrgang mit Prüfung nachgewiesen. Als Grundlage gilt in der Regel eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche oder medizinische Ausbildung oder eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung. Um auf dem aktuellen Stand zu bleiben, wird eine Fortbildung empfohlen – üblich ist ein Zeitraum von etwa fünf Jahren (Richtwert; maßgeblich sind die Vorgaben von Behörde und Unfallversicherungsträger).
Gut zu wissen: In kleinen Betrieben kann der Inhaber diese Rolle selbst übernehmen, sofern er die Fachkunde besitzt. Ob und in welchem Umfang die OStrV-Pflichten in deinem konkreten Fall greifen, klärst du am besten mit deiner Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Arbeitsschutzbehörde – wir beraten dich gern zur passenden Geräte- und Schutzausstattung.
Passende Geräte und Schutzausstattung
Ob ein Laser LSB-pflichtig ist, entscheidet die Klasse – nicht der Hersteller. Bei der Auswahl helfen dir unter anderem die BD 4-in-1 Handlaser-Schweißanlage und das SpectraClean Elite Laser-Reinigungssystem. Beide sind typische Klasse-4-Anwendungen, für die ein LSB und die passende Schutzausrüstung eingeplant werden sollten.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich einen Laserschutzbeauftragten?
Sobald du einen Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 betreibst, ja. Dann muss der Arbeitgeber nach § 5 OStrV einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen – außer er besitzt selbst die erforderliche Fachkunde und übernimmt die Rolle.
Brauche ich für ein Handlaser-Schweißgerät einen Laserschutzbeauftragten?
In aller Regel ja: Handgeführte Schweiß- und Reinigungslaser sind typischerweise Klasse 4. Damit greift die LSB-Pflicht, und zusätzlich sind Gefährdungsbeurteilung, Kennzeichnung und persönliche Schutzausrüstung erforderlich.
Ab welcher Laserklasse ist ein LSB Pflicht?
Ab Klasse 3R. Die Klassen 3R, 3B und 4 erfordern einen Laserschutzbeauftragten. Bei den Klassen 1, 1M, 1C, 2 und 2M ist kein LSB gefordert – die Gefährdungsbeurteilung bleibt aber Pflicht.
Kann ich selbst Laserschutzbeauftragter sein?
Ja. Der Arbeitgeber oder Inhaber kann die Rolle selbst übernehmen, wenn er die erforderliche Fachkunde über einen anerkannten Lehrgang nachweist. Andernfalls muss eine geeignete Person schriftlich bestellt werden.
Wie wird ein Laserschutzbeauftragter bestellt?
Schriftlich. Der Arbeitgeber überträgt dem LSB konkrete Aufgaben, Befugnisse und Pflichten. Sind mehrere LSB im Einsatz, müssen die Zuständigkeitsbereiche klar abgegrenzt sein.
Ersetzt der Laserschutzbeauftragte die Gefährdungsbeurteilung?
Nein. Der LSB unterstützt und überwacht, aber die Verantwortung für Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen bleibt beim Arbeitgeber. Der LSB ist Berater und Kontrollinstanz, kein Ersatz für die Betreiberverantwortung.
Autor: beam.deals Fachredaktion · Laseranwendungstechnik. Alle Angaben sind allgemeine Richtwerte zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültige OStrV, die TROS Laserstrahlung sowie die Vorgaben von Berufsgenossenschaft/DGUV und zuständiger Behörde. Stand: 2026.