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Artikel: Laser-Sicherheit: Laserschutzklassen 1 und 4 bei Faserlasern für Schneiden, Schweißen, Beschriften und Reinigen

Laser-Sicherheit: Laserschutzklassen 1 und 4 bei Faserlasern für Schneiden, Schweißen, Beschriften und Reinigen
Laserklassen

Laser-Sicherheit: Laserschutzklassen 1 und 4 bei Faserlasern für Schneiden, Schweißen, Beschriften und Reinigen

Warum ist Lasersicherheit so wichtig?

Lasertechnik wird in der Industrie für verschiedene Anwendungen genutzt, darunter Laserschneiden, Laserschweißen, Laserbeschriften und Lasercleanen. Besonders Faserlaser bieten eine hohe Effizienz und Präzision. Doch aufgrund der hohen Energie der Laserstrahlen besteht eine erhebliche Gefahr für Augen, Haut und die Umgebung.

Um das Risiko zu minimieren, sind Laser in verschiedene Laserschutzklassen eingeteilt. Besonders relevant für industrielle Anwendungen sind die Klassen 1 und 4.

Laserschutzklassen und ihre Bedeutung

Die Laserschutzklassen nach der Norm EN 60825-1 definieren, wie gefährlich ein Laser für den Menschen ist.

  • Klasse 1: Diese Laser sind unter normalen Betriebsbedingungen ungefährlich. Der Laserstrahl ist vollständig abgeschirmt, sodass keine Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
  • Klasse 2: Laser dieser Klasse sind nur im sichtbaren Bereich tätig und bis zu einer Leistung von 1 mW ungefährlich, da der Lidschlussreflex der Augen als Schutzmechanismus ausreicht.
  • Klasse 3R/3B: Hier besteht bereits eine erhöhte Gefahr für Augen und Haut. Direkter Blickkontakt oder diffuse Reflexionen können schädlich sein.
  • Klasse 4: Die höchste Gefährdungsstufe. Diese Laser können durch direkten Kontakt, Reflexionen oder Streustrahlung schwerwiegende Verletzungen verursachen.

Wann ist ein Faserlaser Klasse 1 oder Klasse 4?

Laserschutzklasse 1: Sichere geschlossene Systeme

Laseranlagen der Klasse 1 sind so konstruiert, dass keine gefährliche Strahlung nach außen dringt. Diese Systeme verfügen über geschlossene Gehäuse, die den Laserstrahl vollständig abschirmen. Zusätzlich sind Sicherheitssensoren integriert, die sicherstellen, dass der Laser nur bei geschlossener Tür aktiviert wird.

Ein Beispiel für ein solches System ist eine Faserlaser-Beschriftungsanlage in einer geschlossenen Kabine. Da der Laserstrahl nicht nach außen gelangen kann, besteht für den Bediener keine Gefahr.

Laserschutzklasse 4: Offene Hochleistungslaser

Laseranlagen der Klasse 4 haben eine offene Bauweise oder eine so hohe Leistung, dass Streustrahlung gefährlich sein kann. Diese Systeme stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar, da direkter Kontakt mit dem Laserstrahl oder Reflexionen schwere Verletzungen an Augen und Haut verursachen können.

Ein Beispiel ist ein Faserlaser-Schneidsystem ohne Gehäuse oder ein handgeführtes Laserschweißgerät. Da der Laserstrahl ungeschützt in die Umgebung gelangen kann, sind umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich.

Sicherheitsmaßnahmen für Klasse 4 Laser

Bei offenen Laseranlagen oder handgeführten Systemen wie Laserschweißen und Lasercleanen sind spezielle Sicherheitsvorkehrungen notwendig:

  • Tragen von Laserschutzbrillen mit der richtigen Schutzstufe für die Wellenlänge des Faserlasers
  • Verwendung von Laserschutzkabinen oder speziellen Vorhängen zur Abschirmung des Arbeitsbereichs
  • Nutzung von Absauganlagen, um schädliche Dämpfe oder Partikel zu entfernen
  • Schulungen für Bediener, um den sicheren Umgang mit der Technik zu gewährleisten
  • Zugangsbeschränkungen und Warnschilder, um unbefugtes Betreten des Laserbereichs zu verhindern

Besonders bei handgeführten Faserlasern besteht ein erhöhtes Risiko für unkontrollierte Reflexionen oder ungewollte Strahlungsaustritte. Deshalb müssen alle Anwender die entsprechenden Schutzmaßnahmen strikt einhalten.

Sicherheit beim Handgeführten Laserschweißen

Handgeführte Laserschweißgeräte gewinnen zunehmend an Beliebtheit, da sie eine hohe Flexibilität und Präzision bieten. Durch die geringe Wärmeeinwirkung entstehen weniger Materialverformungen als bei herkömmlichen Schweißmethoden.

Allerdings handelt es sich hierbei um offene Laser der Klasse 4, wodurch ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Besonders Reflexionen auf metallischen Oberflächen können unkontrolliert Laserstrahlung in den Raum lenken. Daher sind spezielle Schutzmaßnahmen erforderlich, darunter das Tragen von Laserschutzbrillen und das Absichern des Arbeitsbereichs.

Sicherheit beim Handgeführten Lasercleanen

Lasercleaning wird genutzt, um Rost, Farbe oder andere Verunreinigungen von Oberflächen zu entfernen. Da hierbei ein hochenergetischer Laserstrahl zum Einsatz kommt, besteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

Die Hauptgefahren beim handgeführten Lasercleanen sind:

  • Reflexionen auf glänzenden Oberflächen, die unkontrolliert in den Raum gelangen können
  • Feinstaub- und Gasemissionen, die durch eine Absaugung entfernt werden müssen
  • Direkter Haut- oder Augenkontakt mit dem Laserstrahl, der zu schweren Verletzungen führen kann

Aus diesem Grund müssen Bediener mit kompletter Laserschutzausrüstung arbeiten und die richtige Absaugtechnik verwenden, um Gesundheitsrisiken zu minimieren.

Fazit: Sicherheit hat oberste Priorität

Egal, ob beim Laserschneiden, -schweißen, -beschriften oder -cleanen – die richtige Laserschutzklasse und die entsprechenden Schutzmaßnahmen sind essenziell für den sicheren Umgang mit Faserlasern.

  • Klasse 1 Systeme sind sicher für den Anwender, da der Laser vollständig abgeschirmt ist.
  • Klasse 4 Systeme, insbesondere handgeführte Laser, erfordern umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen.

Wichtige Grundregeln für den sicheren Umgang mit Klasse 4 Lasern:

  • Laserschutzbrillen tragen
  • Arbeitsbereich absichern
  • Absaugung verwenden
  • Bediener sorgfältig schulen

Durch die Einhaltung dieser Maßnahmen können die Vorteile der Lasertechnologie sicher genutzt werden, ohne Menschen oder Umgebung zu gefährden.

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