Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Als Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten informieren wir nachfolgend über die gesetzlichen Pflichten zur Rücknahme und umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten.
Registrierung
Registrierung bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear): WEEE-Reg.-Nr. beantragt.
Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne
Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet, dass Altgeräte nicht über den unsortierten Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt zu erfassen sind.
Getrennte Erfassung und Eigenverantwortung
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Bitte löschen Sie eigenverantwortlich personenbezogene Daten auf zu entsorgenden Altgeräten.
Rücknahme für Geschäftskunden
Unsere Geräte richten sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer (B2B). Für Altgeräte aus dem gewerblichen Bereich vereinbaren wir die Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung im Einzelfall nach § 19 ElektroG. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu unter info@beamdeals.de.
Batterien und Akkumulatoren
Hinweise zur Rückgabe und Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren finden Sie in unseren Batteriegesetz-Hinweisen.
Kontakt
beamdeals GmbH · Siemensstraße 11 · 40789 Monheim am Rhein · E-Mail: info@beamdeals.de · Telefon: +49 2383 6590790
