







FR5 Kollaborative Robotiklösung
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Der FAIRINO FR5 ist ein kollaborativer Roboterarm, der speziell für vielseitige und anspruchsvolle Aufgaben in der Industrie entwickelt wurde. Mit seiner höheren Tragfähigkeit und Reichweite bietet er eine optimale Balance zwischen Präzision, Flexibilität und Leistung, um Arbeitsprozesse effizient zu automatisieren.
Technische Details:
- Traglast: Bis zu 5 kg
- Reichweite: 922 mm
- Wiederholgenauigkeit: ±0,03 mm (nach ISO 9283)
- Achsen: 6 rotierende Gelenke
-
Bewegungsbereich:
- Schulter: ±175°
- Ellbogen: ±175°
- Handgelenke: ±175°
- Maximale Geschwindigkeit: Bis zu 1 m/s
- Schutzklasse: IP54 (optional IP65)
- Gewicht: Ca. 22 kg
- Montage: Beliebige Orientierung
Besonderheiten:
- Benutzerfreundliche Steuerung: Steuerbar über ein 10,1-Zoll-Bedienpanel, mobile Geräte oder eine Web-App, was eine intuitive Bedienung ermöglicht.
- Hochpräzise Bewegungen: Dank der hervorragenden Wiederholgenauigkeit eignet sich der FR5 ideal für anspruchsvolle und wiederholbare Prozesse.
- Flexibilität: Vielseitig einsetzbar in verschiedenen Branchen wie Logistik, Fertigung oder Verpackung.
- Energieversorgung: Werkzeuganschluss mit 24 V/1,5 A zur Unterstützung von Endeffektoren.
Einsatzmöglichkeiten:
Der FAIRINO FR5 ist perfekt für Anwendungen wie Montage, Maschinenbeschickung, Qualitätsprüfung oder leichte Materialhandhabung. Seine erweiterte Reichweite und Tragfähigkeit machen ihn zu einem vielseitigen Werkzeug für moderne Automatisierungslösungen.
FAIRINO FR5 – Präzision und Flexibilität für Ihre Automatisierungsanforderungen.
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Warnhinweis für Laser der Klasse 4
Achtung: Laserklasse 4
Nur für Gewerbetreibende:
Produkte und Bauteile dieser Laserklasse sind ausschließlich für den gewerblichen Einsatz vorgesehen.
Einsatz nur durch unterwiesene Personen:
Der Betrieb und die Nutzung sind ausschließlich Personen gestattet, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften speziell unterwiesen wurden.
Strikte Einhaltung von Schutzmaßnahmen:
Der Umgang mit Lasergeräten der Klasse 4 erfordert die Umsetzung aller vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen. Dazu zählen insbesondere geeignete persönliche Schutzausrüstung (z. B. Laserschutzbrillen), technische Sicherheitsvorkehrungen sowie organisatorische Maßnahmen.
Arbeitsschutz beachten:
Es gelten die Bestimmungen des Arbeitsschutzes gemäß den geltenden Vorschriften (z. B. der DGUV Vorschrift 11 oder EN 60825-1).
Gefahr bei unsachgemäßer Nutzung:
Laser der Klasse 4 stellen ein erhebliches Risiko für Augen und Haut dar und können Brände verursachen. Unsachgemäßer Umgang kann zu schweren Verletzungen oder Sachschäden führen.
Hinweis: Vor der Inbetriebnahme ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und es sind alle Sicherheitsanforderungen einzuhalten.